Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter solange ein Entgelt für die Wohnung bezahlen, bis der Vermieter im Besitz sämtlicher Schlüssel ist.

Als Mieter verhalten Sie sich bei der Rückgabe der Wohnung in einem Übergabetermin wie folgt:

– Unterschreiben Sie (ausgenommen gemeinsam abgelesene Zählerstände) nichts, insbesondere keine Rückgabeprotokolle.

– Sagen Sie nichts zu.

– Lehnen Sie nichts ab.

– Verhandeln Sie nicht.

Wenn die Vermieterseite Forderungen an Sie stellt, so beschränken Sie sich darauf, sie zur Kenntnis zu nehmen und allenfalls die Prüfung der Forderungen in Aussicht zu stellen. Bitte setzen Sie sich dabei nicht unter Zugzwang. Sie brauchen nicht zu versprechen, dass Sie sich beim Vermieter melden und ihm das Ergebnis einer evtl. Überprüfung mitteilen werden.

Manchmal weigern Vermieter sich, die Schlüssel zurück zu nehmen oder die Quittung zu erteilen. Erfolgt die Rückgabe der Wohnung in einem vereinbarten Besichtigungstermin, dann sollten Sie wenigstens einen Zeugen dabei haben, um z.B. die versuchte Rückgabe des Schlüssels an den Vermieter zu beweisen.

Danach sollten Sie dem Vermieter auf jeden Fall alle Schlüssel zur Wohnung in nachweisbarer Form zukommen lassen.

Ist der Vermieter bereit, die Schlüssel anzunehmen, so brauchen Sie ihm diese nur gegen eine schriftliche Quittung auszuhändigen.

Erhalten Sie von der Vermieterseite nach der Besichtigung ein Schreiben mit Forderungen an Sie, so ist eine Beratung durch den Mietverein erforderlich.

Für ein Beratungsgespräch erforderliche Unterlagen:

– Der vollständige Mietvertrag ggf. mit Ergänzungsvereinbarungen

– Übernahmeprotokoll bei Beginn des Mietverhältnisses

– Rückgabeprotokoll bei Ende des Mietverhältnisses, auch wenn Sie Ihre Unterschrift verweigert haben

– evtl. entstandene Korrespondenz